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Schmerzensgeld für Behandlungsfehler - Urteil des OLG Koblenz vom 26.02.2009 - 5 U 1212/07 - Verspäteter Notkaiserschnitt nach gescheiteter Vakuumextraktion - Arzthaftung
Urteile zum Schmerzensgeld gesammelt vom Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Es kann grob behandlungsfehlerhaft sein, wenn nach dem Abreißen der Saugglocke bei einer Vakuumextraktion der behandelnde Arzt nicht die umgehende Entscheidung einer Notsectio trifft. Setzt der behandelnde Arzt die vaginale Entbindung fort, ohne sämtliche einzelne geburtsbegleitenden Faktoren abzuwägen, können auch eine Vielzahl einfacher Fehler zu einem groben Behandlungsfehler führen. In diesem Fall trifft den Arzt die Beweislast, dass die dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen auch bei sofortiger Notsectio eingetreten wären. Weil eine Verzögerung des gebotenen Kaiserschnitts um 12 Minuten bereits geeignet ist, eine schwere Schädigung des Kindes herbeizuführen, wurde dem geschädigten Kind ein Schmerzensgeld i.H.v. 350.000,- € zugesprochen. Die schwere Hirnschädigung macht ein freies Stehen, Sitzen, Greifen oder Fortbewegen unmöglich. Der Kindesmutter wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,- € wegen der Verzögerung der gebotenen Notsectio zugesprochen.
Nachzulesen in: Versicherungsrecht 2010, 1452 ff.
Zusammengefasst von Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann.






