Pressemitteilungen zum Thema "Verkehrsunfall"

Marl Aktuell - Sonntagsblatt vom 14.01.2012 - Unfallopfer fühlt sich als Simulant behandelt

Hertener Mofafahrer wurde von Lkw gerammt. Er vermutet Behandlungsfehler im Hertener Krankenhaus

Herten/Haltern/Marl. Die Welt war noch in oRdnung, als Thomas J. aus Herten mit seinem Motorroller durch des Vest fahren konnte. Das änderte sich, als dem damals 49-jährigen im Januar 2007 ein LKW die Vorfahrt nahm und mit ihm zusammenprallte. Mit schlimmsten Folgen.

Ein Krankenhaus in Herten, in das er sofort eingeliefert worden war, verließ er nach schier endlosen Behandlungen als Querschnittsgelähmter im Rollstuhl. „Ich wurde mitten aus dem Leben gerissen, bin zu 100 Prozent scherbehindert und Frührentner“, sagt er. Mittlerweile vermutet er, dass er sein Leiden nicht nur dem grausamen Unfall verdankt, sondern auch den Ärzten des Krankenhauses. Denn diese hätten einen schweren Behandlungsfehler begangen, ihn als Simulant abgestempelt und daher viel zu spät operiert. „Unfallopfer, die anschließend falsch oder zu zögerlich behandelt werden, sind keine Seltenheit“, weiß der Patientenanwalt Stefan Hermann (46, Marl) aus Erfahrung. Denn auch wenn Krankenhäusern grundsätzlich für Notfallaufnahmen gerüstet sein, könne eine Operation eben nicht von langer Hand geplant werden und überfordere zuweilen die Organisation und das diensthabende Personal. „Neben dem Unfallgegner haftet dann auch das Krankenhaus auf Schadensersatz und Schmerzensgeld“, so Hermann.

Es sei dann rechtlich vorteilhaft, zunächst den Unfallgegner in Anspruch zu nehmen. „Dieser kann sich dann aus der sogenannten Gesamtschuld herauskaufen. Der Patient erhält schnell eine erste Entschädigung und kann sich dann in Ruhe an das Krankenhaus wenden“, erläutert der Experte. So hat er auch für Thomas J. zunächst beim Unfallgegner 175.000 Euro durchgesetzt.

"Es war ein Behandlungsfehler"
Klage auf weitere 600.000 Euro

175.000 Euro hat Anwalt Hermann bereits für einen Behandlungsfehler eines Krankenhauses erstritten. Mit diesem Geld hat sich Thomas J. ein behindertengerechtes Wohnumfeld geschaffen, ist hierfür nach Haltern umgezogen und klagt nun gegen das Krankenhaus auf weitere 600.000 Euro. Ein erster Termin ist für Juli angesetzt. „Natürlich ist es wesentlich schwerer, einen Behandlungsfehler nachzuweisen, als die Haftung eines Unfallgegners“, resümiert Thomas J. Doch er vertraue darauf, dass sein Anwalt als ausgewiesener Spezialist in Schmerzensgeldfragen auch ihm zu seinem Recht verhelfen wird.

 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

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Patientenanwältin
Sabrina DIEHL
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